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Waldbrandgefahrenstufe 3

++ Waldbrandgefahrenstufe 3 ++

Wir möchten darüber informieren, dass seit heute für den Landkreis Harz die Waldbrandgefahrenstufe 3 von 5 und somit eine mittlere Gefahr besteht. Der Graslandfeuerindex ist bereits bei der Stufe 4 von 5!
Es bleibt die kommenden Tage sonnig, sodass eine erhöhte Brandgefahr durch Trockenheit besteht. In den vergangenen Wochen ist es bereits vermehrt zu Wald- und Vegetationsbränden gekommen.
Wir bitten um besondere Vorsicht.
Entsprechende Verhaltensweisen sind hierfür vom Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt vorgegeben:
„(§29)Gefährdung durch Feuer
Es ist verboten,
1.
in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
2.
durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
3.
bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
4.
im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
5.
bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Satz 1 Nr. 4 und 5 gilt nicht für Waldbesitzer, Jagdausübungsberechtigte, von ihnen beauftragte Personen sowie Personen, die sich im Rahmen ihrer Gewerbe-, Berufs- oder Dienstausübung im Wald aufhalten.“
Quelle: Landeszentrum Wald Sachsen-Anhalt
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